Schuldnerberatung in der Suchtkrankenhilfe

Häufig ist mit einer Abhängigkeitserkrankung eine hohe Verschuldung verbunden. Die Vermeidung eines weiteren Schuldenanstiegs bzw. eine Schuldenregulierung ist für eine erfolgreiche Reintegration in die Gesellschaft eine unerlässliche Voraussetzung.

Die Schuldnerberatung unserer Beratungsstelle begleitet nur suchterkrankte bzw. ehemals suchterkrankte Betroffene aus der Stadt Trier und erfolgt unentgeltlich und vertraulich. Die Beratungsstelle ist nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO anerkannt.

Krisenintervention:

  • bei drohendem Wohnungsverlust
  • bei drohender Ersatzfreiheitsstrafe
  • Schuldnerschutzmaßnahmen
  • bei Lohn- und Sachpfändungen
  • bei Kontopfändung.

Schuldnerberatung:

  • Sichten, Ordnen und Vervollständigen von Gläubigerunterlagen
  • Haushalts- und Budgetberatung, Entwicklung von Sanierungskonzepten
  • Ausstellung von Pfändungsschutzkonto-Bescheinigungen
  • Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsversuchs
  • Beratung zum privaten Insolvenzverfahren und Begleitung im gerichtlichen Insolvenzverfahren.

Kollegiale Fall- und Fachberatung:

  • Unterstützung anderer Fachkräfte bei schuldnerberatungsspezifischen Fragestellungen
  • Schuldnerberatungsspezifische Foren für Fachkräfte, die im Kontext Sucht und Schulden arbeiten.

Sprechstunde für die Schuldnerberatung:

Montag und Dienstag: 14:00 bis 16:00 Uhr

Ansprechpartnerinnen: Frau Angela Scherer und Frau Laura Melchisedech oder Mail an:

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